Betrügerische Phishing-E-Mails zu Betriebsprüfungen |
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Tatsächlich sind die Absender der E-Mails aber nicht die Finanzministerien der Bundesländer oder die Finanzämter. Fachlich zuständig wären in einem Betriebsprüfungsfall die örtlich zuständigen Finanzämter. Bei tatsächlichen Prüfungen wird auch immer der Name des Außenprüfers mitgeteilt. Die Finanzämter melden sich nicht per E-Mail zu einer Betriebsprüfung an. Betroffene sollten die Dateien weder öffnen noch persönliche Daten eingeben oder gar Zahlungsaufforderungen nachkommen. Die E-Mails sollten sofort gelöscht werden. Finanzämter fordern auf diese Weise niemals zur Zahlung oder gar Eingabe eines Passwortes auf. Es ist davon auszugehen, dass neben den Finanzministerien Schleswig-Holstein, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Sachsen, Nordrhein-Westfalen und Bayern noch weitere Bundesländer betroffen sind. |
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