Pfändungsfreigrenzen werden zum 1.7.2026 erhöht |
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Bei bereits bestehenden Lohnpfändungen haben Arbeitgeber ab der Juli-Abrechnung 2026 die neuen Pfändungstabellen anzuwenden. Ansonsten besteht das Risiko einer fehlerhaften Berechnung des pfändbaren Einkommens. Der unpfändbare Grundbetrag steigt von 1.555 € um 32,40 € monatlich auf 1.587,40 €. Der Zuschlag für die erste unterhaltsberechtigte Person beträgt ab 1.7.2026 597,42 € und damit 12,19 € mehr als bislang. Für jede weitere unterhaltspflichtige Person bis zu maximal fünf unterhaltsberechtigten Personen steigt der Freibetrag um jeweils 6,79 € auf 332,83 €. Auch die Freibeträge auf dem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) werden angepasst. Der automatische Basisschutz erhöht sich somit auf 1.587,40 € monatlich. Arbeitgeber sollten die Pfändungstabellen anpassen, die Software bzw. entsprechende Updates und laufende Pfändungsfälle prüfen. |
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