Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge wird verlängert |
||||
Die Steuerbefreiung soll für Fahrzeuge gelten, die spätestens bis zum 31.12.2030 erstmalig für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden. Die Steuerbefreiung gilt bis zu 10 Jahre, längstens jedoch bis zum 31.12.2035. Die Stellungnahme des Bundesrates steht noch aus. Ohne eines Änderung des Gesetzes wären nur noch reine Elektrofahrzeuge von der KFZ-Steuer befreit, die vor dem 1.1.2026 erstmalig zugelassen werden. |
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. |