Immobilienverkauf: Wohnungsüberlassung an (Schwieger-)Eltern nicht steuerfrei |
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Im verhandelten Fall hatte ein Ehepaar ihre Wohnung unentgeltlich an die Mutter der Ehefrau überlassen. Nach deren Tod verkauften sie die Wohnung mit Gewinn. Das Finanzamt entschied, dass dieser Gewinn zu versteuern ist, da die Wohnung nicht von den Eigentümern selbst bewohnt wurde. Das Gericht bestätigte diese Sichtweise und betonte, dass eine Überlassung an nahe Familienangehörige wie Mutter oder Schwiegermutter nicht unter die Steuerbefreiung fällt. Es gibt zwar Ausnahmen, z.B. wenn die Wohnung einem unterhaltsberechtigten Kind unentgeltlich überlassen wird. Dies sei laut BFH aber nicht mit dem vorliegenden Fall vergleichbar. Unabhängig von der Art der Nutzung der Wohnung sollte vor der Veräußerung einer Immobilie immer ein Steuerberater konsultiert werden. |
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